Zitat:
Zitat von ddd
@DatEi: das Recht zum Reverse Engineering besteht qua Gesetz:
- erlaubt zu akademischen und/oder privaten Zwecken, kein Recht zur Weitergabe!
- erlaubt zur Fehlerbehebung, wenn der Anbieter die Fehlerbehebung abgelehnt hat oder auch nach Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist den Fehler behebt, dann ist auch die Weitergabe, sogar kommerziell, zulässig.
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Und welcher Fall soll hier gegeben sein?
Dat Ei