Zitat:
Zitat von Zaar
Dass die gesetzliche Gewährleistung nur für den Erstkäufer gilt, halte ich mal für ein Gerücht.
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Ganz so einfach ist es leider nicht. Habe mal ein bisschen gegoogelt und keine eindeutigen, bzw. überzeugenden Aussagen finden können, nur so viel: zur Gewährleistung ist der Händler nur (?) ggü. seinem Vertragspartner, also dem Erstkäufer, verpflichtet. Zwischen dem Händler und einem eventuellen Zweitbesitzer besteht jedoch kein Vertrag und das ist das Problem. Die Frage ist, ob Gewährleistung sach- oder personengebunden ist und ich bin eher der Meinung (ich kann mich aber irren), es ist eine Sache zwischen zwei Vertragspartnern, also nicht sachgebunden. Ob das in der Praxis anders gehandhabt wird (was sicherlich der Fall ist), ist wieder eine andere Frage.
Nun habe ich im Zuge meiner Suche gelesen, daß man Gewährleistungsansprüche offiziell abtreten kann (bzw. muß, wenn ein Zweibesitzer Gewährleistungsansprüche geltend machen können soll und man alles richtig machen will). Aber selbst dann müssen diese vom Händler nicht anerkannt werden - es gab da wohl mal so einen Fall in der C't, leider finde ich diesen Link jetzt nicht wieder...
EDIT, aber hier noch ein anderer Link:
http://www.juraforum.de/forum/t26069/s.html (Beitrag #4)
Offensichtlich ist es in letzter Konsequenz so: den Gewährleistungsanspruch hast du eigentlich ggü. demjenigen, der dir das Objektiv verkauft hat. Handelt es sich um einen Privatverkauf, kann dieser allerdings ausgeschlossen werden. D.h. du hast in dem Fall ggü. niemandem einen Gewährleistungsanspruch.
Zitat:
Ob ein Einschluss ein Fall für die Gewährleistung wäre, ist mir jedoch nicht klar, denn immerhin war das Ding beim Kauf nicht drin und man müsste beweisen, dass das Objektiv schon zum Zeitpunkt des Ersterwerbs potenziell dieses Problem hatte. Abgesehen davon ist auch nicht klar, ob es überhaupt ein Mangel ist / sein kann, wenn die Abbildung darunter nicht leidet - hier ginge es nur um den Wiederverkaufswert, der aber gerade für mich kein Thema ist .
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Tja, da können wir lange spekulieren, aber sicher wird dir das eigentlich nur ein Anwalt (bzw. letzlich ein Richter) sagen können, ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen. Händler oder Hersteller könnten dir sagen, ob sie den Mangel kostenlos beheben würden oder nicht - aber auch das muß nicht unbedingt etwas mit der Gesetzeslage zu tun haben, sondern mit Kulanz wie gesagt, oder -im negativen Fall- mit dem Unwillen, sich des Problems anzunehmen - ob zurecht oder nicht, müsste dann ein Rechtsexperte klären.