Was dem einem Begeisterung entlockt, entlockt dem anderen nicht mal das Zucken einer Augenbraue...
Womit wir wieder bei Anspruch und Erwartungshaltung sind.
Fakt ist: ich nehme das Objektiv zurück, da der Käufer unzufrieden ist, und das obwohl die Umtauschfrist eigentlich verstrichen ist.
Letztendlich geht es um folgende Frage:
Kann man erwarten, daß ein Objektiv offenblendig voll tauglich ist?
Ja oder nein?
Ich sage deutlich "nein!" bei Zooms, bei Festbrennweiten eher "wahrscheinlicher" oder "hmmm, ja!".
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Was beliebt, ist auch erlaubt!
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