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Alt 12.02.2010, 15:06   #5
Stempelfix

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Was dem einem Begeisterung entlockt, entlockt dem anderen nicht mal das Zucken einer Augenbraue...

Womit wir wieder bei Anspruch und Erwartungshaltung sind.

Fakt ist: ich nehme das Objektiv zurück, da der Käufer unzufrieden ist, und das obwohl die Umtauschfrist eigentlich verstrichen ist.

Letztendlich geht es um folgende Frage:

Kann man erwarten, daß ein Objektiv offenblendig voll tauglich ist?


Ja oder nein?

Ich sage deutlich "nein!" bei Zooms, bei Festbrennweiten eher "wahrscheinlicher" oder "hmmm, ja!".
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