Zitat von Jens N.
Nee nee, anders. Ob Rücknahmeversprechen oder nicht, ob eine Aussage über die Funktion getroffen wurde oder nicht: wenn etwas nicht ausdrücklich als defekt deklariert ist, dann muß es funktionieren. Das gilt auch bei Privatverkäufen. D.h. so oder so hast du das Recht, daß Teil zurückzuschicken und dein Geld zurückzubekommen. Das lässt sich notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Da sich das bei solchen Beträgen aber nicht lohnt und solche Verkäufer das auch wissen, gibt es andere Möglichkeiten, dies zu erreichen, auch über Ebay. Und damit meine ich nicht die Bewertungen: vor allem wenn der VK schon negative Bewertungen hat, wird ihm das herzlich egal sein. Im Gegenteil kann die Ankündigung einer negativen Bewertung unangenehm für dich ausgelegt werden (Ebay sieht so "Erpressungen" a la "nehmen sie xy zurück oder ich bewerte negativ" auch nicht gerne).
Also erstmal durchatmen, sachlich bleiben (ganz wichtig!), das mit der Bewertung erstmal nicht weiter erwähnen und dem VK deutlich machen, daß du auf Rücknahme des defekten, aber nicht als defekt beschriebenen Blitzes bestehst. Die Rücksendekosten dafür musst du bei einem privaten tragen, aber das sollte zu verschmerzen sein. Du setzt ihm eine Frist für die Rückzahlung und schickst ihm dasTeil versichert (!) zurück. Wenn er sich quer stellt, machst du bei Ebay einen Streitfall wegen eines Artikels, der nicht der Beschreibungentspricht auf und dann läuft das meist schon. Die Erwähnung eines Anwalts kann entweder einschüchtern, oder zu Trotz führen - wie gesagt, gerade die schwarzen Schafe wissen, daß das meist nur eine Drohung ist. Andererseits leben wir in Zeiten weit verbreiteter Rechschutzversicherungen...
Also, wichtig ist der Streitfall bei Ebay - schau dich da mal in den Menüs um "Problem melden" oder so. Da schilderst du den Sachverhalt (sachlich) und dann brauchst du ein bisschen Geduld. Es kann sogar sein, daß du das Geld von Ebay höchstselbst zurück bekommst. Oder hast du mit Paypal bezahlt? Wenn ja, schau mal, ob für den Artikel der Käuferschutz gilt - dann ist es ganz einfach.
So oder so musst du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und es gibt noch ganz andere (wirkungsvollere) Druckmittel als negative Bewertungen. Anders als als Verkäufer, bin ich als Käufer bisher bei Ebay noch nie auf Kosten durch Betrug oder defekte Artikel sitzen geblieben. Man muß sich aber schon ein bisschen auskennen. Letztendlich ist das System bei Ebay deutlich freundlicher den Käufern gegenüber als den Verkäufern gegenüber, man muß es nur zu nutzen wissen.
Irgendwelche Vorschläge oder sonstige individuelle Anfragen kann man sich dagegen bei Ebay getrost sparen - der Laden ist viel zu groß, als daß die irgendwas bewirken würden.
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