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Alt 30.04.2004, 20:22   #10
Crimson

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in der Tat, die Unwissenheit selbst ist der Anfang allen Übels, deshalb hoffte ich hier den einen oder anderen wissenderen zu finden...

Wenn ich mir die Formulierungen aber mal ansehe, dann sind sie schon schärfer und zugleich unklarer. Es scheint einen unglaublichen Auslegungsspielraum zwischen "Straffreiheit zur Wahrung berechtigter Interessen" und "Der Versuch ist strafbar" zu geben. Vielleicht hat auch eine Juristenlobby das zur Sicherung der eigenen Existenz so klar formuliert
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