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Alt 23.01.2010, 12:28   #5
RainerV
 
 
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Beiträge: 11.388
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Zitat von Camobs Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe vor ein paar Wochen einen Winkelsucher bei Ebay bestellt. Der Verkäufer ist aus China. Nun habe ich von der Deutschen Post einen Brief bekommen, ich solle mit Rechnung und einem Schriftstück, das den Wareninhalt bestätigt zum Zollamt kommen.

Ist das jemandem schon mal passiert? Muß ich da Einfuhrzoll oder sogar Strafe zahlen?

Etwas ratlos,
der Frank
Ganz normal.

Was Du gemacht hast ist völlig legal, keine Sorge, aber da Du im Nicht-EU-Ausland gekauft hast, werden halt Einfuhrumsatzsteuer (19% auf Warenwert+Versand, wenn die über 22€ liegen) und ggfs. Zoll (Satz abhängig vom Artikel wenn der Wert über 150€ liegt) fällig.

Und der Zoll will hier immer einen Nachweis sehen aus dem die Kosten hervorgehen, sehen. EBay-Kaufnachweis, Kontoauszug, etc. Die Wertdeklarationen glaubt der Zoll eigentlich nie. Wenn Versender "gift" (Geschenk) draufschreiben, glaubt der Zoll das auch in der Regel nicht, zumal auch Geschenke der Einfuhrumsatzsteuer und Zollpflicht (bei allerdings höheren Freibeträgen) unterliegen.

Wenn nach dem Kaufpreis gefragt wird, sollte man immer ehrlich sein, sonst ist das sofort die Straftat der Steuerhinterziehung und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

Rainer
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