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Alt 24.09.2003, 23:21   #10
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
@Jochen_K
Du hast kein Umtauschrecht, Du hast bei einem Kauf unter ausschliesslicher Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln im Versandhandel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Packungen, die zur normalen Inbetriebnahme der Sache geöffnet wurden, mindern nicht den Wert. Bei Kauf in einem stationären Ladengeschäft hast Du kein 14-tätiges Rücktrittsrecht.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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