Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.01.2010, 11:53   #3
malsehn
 
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 83
ich weiß nicht, ob im zweifelsfall die rechtfertigung "das war doch nur spaß" gelten würde, wenn es zum fall der fälle käme... ich wäre jedenfalls im internet mit solchen äußerungen in verbindung mit namensnennung eher vorsichtig.
malsehn ist offline   Mit Zitat antworten