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Alt 02.01.2010, 12:37   #4
webwolfs
 
 
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Normalerweise hat der Händler einen Anspruch darauf, dass das Notebook im quasi Neuzustand wieder zurückkommt. Das Beste wäre daher m.E. die vom Hersteller vorgesehene Recoveryfunktion auszuführen. Danach ist das Notebook normalerweise wieder im Ursprungszustand und sollte das nicht funktionieren, ist das letztlich auch ein Mangel.
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