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Alt 15.12.2009, 15:15   #2
Itscha
 
 
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Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist juristisch kein Betrug (nur umgangssprachlich) (...)
Das würde ich so nicht unterschreiben. Wenn der sich nur unklar ausgedrückt hätte, a lá "Handy OVP + Displayschutz", gäbe ich Dir Recht. Er hat aber im Auktionstext gesagt "Handy + Displayschutz + OVP" (wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Das "+" macht hier die Musik. Ich bin als juristisch vorbelasteter Mensch gewohnt, mich nicht allzuweit aus dem Fenster zu lehnen. Hier würde ich den Anfangsverdacht eines Betruges aber nicht als zu weit hergeholt ansehen. Auch wenn der Verkäufer ganz unten seine Beschreibung korrigiert (nicht präzisiert, die obere ist schlicht falsch), ist die Absicht doch ersichtlich. Man kann zumindest trefflich drüber streiten. Ich ärgere mich auch immer ein wenig, wenn hier sofort ohne entsprechenden Hintergrund ahnungslos mit der Strafrechtskeule gewunken wird, hier ist es m.E. zumindest diskutabel.
Zitat:
Es mag ja sein, dass Euch das persönlich nahe geht, aber juristisch seht ihr mit Euren Ansätzen kein Land; bestenfalls noch mit versuchter Täuschung, selbst die arglistige Täuschung wird kaum nachzuweisen sein. (...)
Wenn er sich mit "ups, war keine Absicht" rausreden kann, hast Du sicher recht... Kommt vielleicht auch auf den Elan der Staatsanwaltschaft an. Der allerdings angesichts der Bedeutung des Falles und der Schwierigkeiten des Nachweises der Absicht gegen Null tendieren wird.
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Gruß,
Itscha

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