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Alt 22.04.2004, 18:45   #19
Echidna
 
 
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Zitat:
Zitat von PittiPlatsch
Da sage ich aber, in den ersten 6 Monaten darf mir durch ein Defekt am Gerät kein Schaden entstehen (so sieht es die gesetzliche Gewährleistung vor).
So ganz kann ich das nicht unterschreiben.

Ohne jetzt zu sehr ins juristische Fachchinesisch zu verfallen: Gewährleistung gibt der Verkäufer einer Sache auf grund einer gesetzlichen Regelung. Bei Übergabe der Sache muß diese frei von Sachmängeln sein. Das heißt, sie muß sich für die vertraglich vereinbarte Bestimmung verwenden lassen. Kann der Händler im Prozeß beweisen, daß die Sache bei Übergabe in Ordnung war, ist er aus dem Schneider und zwar ganz egal ob der Fehler nach 1 Woche oder nach 18 Monaten auftritt. (Im ersten Fall fällt der Beweis natürlich schwer!)

Der Verkäufer oder ein Dritter (meistens der Hersteller) kann aber darüberhinaus eine sog. Beschaffensheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgeben. Das ist eine zusätzliche Vereinbarung. Dem Käufer stehen diese Rechte neben der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese Garantie kann auch - was z.B die Garantiefrist angeht - hinter der gesetzlichen Gewährleistung zurückbleiben. Das ist aber nicht tragisch, da die Gewährleistungsrechte dem Käufer ja bleiben.

PittiPlatsch hat recht, daß sich allerdings dubiose Händler durch die Unsicherheit der Käufer berechtigten Ansprüchen entziehen wollen. Da hilft ein Blick ins Gesetz oder der Gang zum Anwalt.

Wenn Minolta nur 1 Jahr Garantie gibt, dann kann ich entweder durch den Kauf der Kamera darauf eingehen oder es lassen. Der Händler hat gleichwohl 2 Jahre Gewährleistung zu geben.

Bring-in und Abholservice und ähnliches haben idR nichts mit der Gewährleistung zu tun, sondern sind Bestandteil des Garantievertrages.

Jetzt hör ich aber auf, sonst schmeißt Ihr mich aus dem Forum, weil ich nur unverständliches Juristengebabbel von mir gebe.

Gruß aus Duisburg

Echidna
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