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Wenn Adobe den VHS Nachweis akzeptiert ist das legitim. Punkt.
Schon mal an die Einschränkungen bei den Veröffentlichungsmöglichkeiten der EBV-Ergebnisse gedacht? Ich würde nicht erst einen Anwalt bemühen wollen, um herauszufinden, was ich in welchem Kontext veröffentlichen darf.
Aber was er damit machen will, ist ja jedermanns eigenes Ding.
Gruß,
Zaar
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