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Alt 20.04.2004, 12:13   #8
Dat Ei
 
 
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Der kleine, aber feine Unterschied liegt in den Worten Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Leistung, die mit dem Kaufvertrag beginnt und zwischen einem privaten Käufer und dem Verkäufer besteht. Innerhalb der ersten sechs Monate geht der Gesetzgeber davon aus, daß Fehler bereits bei der Auslieferung bestanden; der Händler steht in der beweispflicht, daß dem nicht so gewesen ist, wenn er die Reklamation abweisen will. Nach den ersten sechs Monaten bis zum Ende der 2jährigen Gewährleistung dreht sich die Beweislast um. Nun muß der Käufer belegen, daß der Fehler nicht durch ihn verursacht wurde und geräteimmanent ist.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese Leistung ist weder bzgl. des Umfangs, noch bzgl. des zeitlichen Rahmens gesetzlich geregelt. Der Leistungsumfang kann über die Leistungen der gesetzlichen Gewährleistungen hinausgehen, muß es aber nicht.
Somit ist im vorliegenden Fall der Verkäufer der einzige Ansprechpartner, gegenüber dem ein vertraglicher und sogar gesetzlicher Leistungsanspruch besteht.

Dat Ei
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