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Alt 20.04.2004, 11:47   #4
astronautix
 
 
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
Hallo,
die 2 Jahre Garantie sind freiwillig! Der Gesetzgeber sieht 1 Jahr Garantie vor und 1 Jahr Gewährleistung. In der Gewährleistungszeit bist Du in der Beweis pflicht. Du musst nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an vor lag. Nicht einfach. Der Einfachheit halber gehen viele auf 2 Jahre Garantie über. Das ist aber nicht vorgeschrieben
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Grüße aus HC,
Frank

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