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Alt 20.04.2004, 11:37   #3
TorstenG
 
 
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Moin!

Zwar auch nicht endgültig perfekt, aber so ungefähr stimmt es:
Die 2 Jahre Gewährleistung werden zwischen dem Endkunden und Verkäufer wirksam, also wenn Du bei Foto-Wunderlich kaufst, dann ist Foto-Wunderlich für 2 Jahre gegenüber Dich verpflichtet, Minolta ist hier nicht von betroffen! Sollte Foto-Wunderlich jetzt Pleite gehen, dann hast Du tatsächlich nur noch die Garantie von einem Jahr gegenüber Minolta, theoretisch zumindest, praktisch müßte man mal näheres mit Minolta klären (bei meinem Auto war auch nach der Garantiezeit was kaputt, aber habe nie eine Rechnung gesehen! )!
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