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Alt 25.10.2009, 14:06   #7
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
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Versandschäden würde ich als minimal einstufen, da ein professioneller Versender den Schaden - für ihn unbezahlter Nutzungsausfall = Umsatzausfall - mit optimaler Verpackung wohl umgehen wird!

Dass jemand it geliehenem unvorsichtiger umgeht als mit eigenem, kann man m.E. nicht pauschalisieren.

Ich würde ein Leihobjektiv mit "Samthandschuhen" anfassen, um nicht zusätzlich zum Mietpreis Reparaturkosten in Kauf nehmen zu müssen.
Nicht jeder denkt wohl versichert = ich kann nachlässig sein , oder gar ich muss die Versicherungkosten ausnutzen......
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