Darf man jetzt
auf Friedhöfen fotografieren oder nicht?
1. Der Grund gehört der Gemeinde, die da doch ihr Hausrecht ausübt. Also müsste sie das z. B. in der Friedhofsordnung (meist am Eingang) mit anschreiben ("Fotografieren verboten").
2. Oder braucht es in jedem Fall ein property release?
3. Namen u.ä. auf Grabsteinen: Persönlichkeitsrecht? Der Verstorbenen? Der Erben?
4. Veröffentlichung? Bild zuhause an der Wand? HP? Verkauf?
Ich weiß auf einem Friedhof einen uralten Grabstein mit einer Inschrift aus dem 19. Jahrhundert, aber natürlich mit mehreren Namen drauf. Darf ich?
Gibt es hier nicht ein paar Juristen die mal ganz allgemein die Rechtslage erörtern könnten?
LG
Theo
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Dubium sapientiae initium
Der Zweifel ist der Anfang der Weisheit
René Descartes
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