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Alt 18.04.2004, 12:19   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
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Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Dat Ei
welches z.B. nicht für deutsche Straßen zugelassen ist
Da ist es genauso: Beim Auto wird, ebenso wie bei einer normalen Kamera, unterstellt, dass es zum Gebrauch gedacht ist und von daher den gesetzlichen Regelungen entspricht. Eine u-Firmware verstößt gegen keine gesetzlichen Auflagen und schränkt die Nutzung in keiner Weise ein. Bis auf den kompatiblen Akku bei einer mir bekannten Sendung entspricht die Kamera den auf der Verpackung zugesicherten Eigenschaften. Wo willst Du da ansetzen? Geht also nur noch Treu und Glauben, und damit bist Du im Reich des Zufalls.
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