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Nein, warum auch, wenn er seine gesetzlichen Verpflichtungen aus der Gewährleistung erfüllt. Vertragspartner ist halt immer der Händler und nicht der Hersteller; und wie der Händler das macht, ist im ersten Schritt erst mal seine Sache. Daß sich daraus gegebenfalls weitere Möglichkeiten ergeben wenn die Reparatur zu lange dauert oder nicht erfolgreich ist, ist wieder eine andere Sache.
Gruß Helmut
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