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Alt 12.10.2009, 21:59   #5
chess
 
 
Registriert seit: 31.10.2006
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Hi René

nach dem neuen Tierschutzgesetz brauchst du für das Jahrespatent entweder einen Sachkundenachweis oder das Sportfischerbrevet. Wenn du zwischen 2001 und 2008 das Jahrespatent einmal hattest, bekommst du eine Bestätigung, dass du Sachkundig bist und brauchst den Kurs nicht.....im Moment.

Gruss Simon
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