Zitat:
Zitat von Berlinspotter
Und nicht zu vergessen: Die Anbieter können Literatur auch wieder per Fernzugriff löschen. Gab es da nicht gerade einen Fall, wo Amazon richtig zahlen musste?
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Nicht
Die Anbieter, sondern
ein Anbieter. Und genau richtig, es ist Amazon (siehe auch den Link in meinem vorletzten Beitrag).