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Alt 07.10.2009, 15:46   #13
BeHo
verstorben
 
 
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Zitat von Berlinspotter Beitrag anzeigen
Und nicht zu vergessen: Die Anbieter können Literatur auch wieder per Fernzugriff löschen. Gab es da nicht gerade einen Fall, wo Amazon richtig zahlen musste?
Nicht Die Anbieter, sondern ein Anbieter. Und genau richtig, es ist Amazon (siehe auch den Link in meinem vorletzten Beitrag).
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