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Alt 04.10.2009, 12:51   #7
bjoern.mai@gmx.de

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So, hier nun ein Gerichtsbeschluß, der bei mir zutreffend ist:

Wachsen Bäume auf einem Grundstück in einem solchen Umfang, dass der Nachbar nur noch wenig Sonne mitbekommt, so hat er dies- da naturgegeben- hinzunehmen.
Erst bei völliger Verschattung, so das Landgericht Berlin, müsse der Baumbesitzer zur Säge greifen.
Ein fällen solcher Bäume könne im Übrigen allenfalls in den ersten fünf Jahren nach der Anpflanzung verlangt werden; danach hätten die Bäume ohnehin Bestandsschutz.
( Landgericht Berlin, AZ:57 S 82/08 )

Danke nochmal an alle für eure Mühe bei den Antworten.

Stürmische Grüße vonner Küste, Björn
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen
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