Zitat:
Zitat von Tobi.
Ja, aber da gibts auch noch den Passus der drohenden Veröffentlichung, bei der die Erstellung der Bilder verweigert werden kann.
Tobi
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Tja, wieder mal etwas dazu gelernt:
Zitat:
Recht_am_eigenen_Bild:
Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 22,23 KUG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.
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Nur verstanden habe ich es nicht: Wann droht den eine Veröffentlichung? Droht die nicht eigentlich immer?
Grüßend, aber nicht drohend,
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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