Zitat:
Zitat von Ellersiek
entweder lag ich total daneben oder meine Frage ist untergegangen.
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Hallo Ralf,
im Urheberrecht kennt man nur das Werk (ohne "Kunst"). Ein Werk ist schützenswert. Für uns Fotografen gilt dabei: Jede Fotografie gilt als Werk (im Gegensatz zu einem Text z. B.). Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass schon das schiere Anfertigen einer Fotografie so schwierig ist, dass ein Foto immer die "Schöpfungshöhe" hat, die es zu einem Werk werden lässt.
Ich glaube allerdings, dass uns das bei der Diskussion hier überhaupt nicht weiterhilft

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Martin