Zitat:
Zitat von binbald
Wenn ein reiner Werkvertrag abgeschlossen wurde, hat ein Fotograf formal gesehen kein Recht, andere am Fotografieren zu behindern oder davon auszuschließen (außer es ist explizit formuliert). Es ist seine Verantwortung auf welche Weise auch immer zum Ergebnis zu kommen. Nur aus einem bloßen Werkvertrag heraus, so wie er gelegentlich leichtsinnigerweise mündlich abgesprochen wird, lässt sich formal kein Alleinanspruch ableiten.(...) Bei uns dagegen geht es bloß um ein wenig Anstand und Höflichkeit.
Und beim Auftraggeber um klare und präzise Angaben (wobei dies auch der Fotograf einfordern kann/sollte).
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So sehe ich das auch. Einen "Alleinvertretungsanspruch" aus dem Vertrag abzuleiten halte ich für gewagt. Mir ging es auch schon so, dass ich mich geärgert habe als ein "Profi" mir in mein (eng eingegrenztes) Hochzeitsfotoprojekt reingefummelt hat. Umgekehrt hätte ich das aus Höflichkeit nicht gemacht.
Und bei Ansagen a lá "hab ich dann allein geregelt" "erst hinterher in Verträge geschaut" wäre es bei mir lediglich mit Rücksicht auf das Brautpaar noch mit Zurückhaltung getan. Man kann seine Rechtsposition auch überschätzen. Das scheint aber nicht allen Profis klar zu sein.
Wer den Auftrag bekommt, Heu zu machen, kann auch nicht dem Regen sagen, "ey, Du störst".
...naja, passt nicht sooo ganz, klingt aber gut, oder?