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Alt 15.09.2009, 20:11   #10
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
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Beiträge: 925
Bitte NICHT als Einwurfeinschreiben, da gibt es immer noch genug rechtliche Punkte, die ein gewiffter Anwwalt/Verkäufer sich rauswinden lassen kann. Mindestens Einschreiben mit Rückschein.
Wird das Einschreiben benachrichtigt, gilt es auch als zugestellt und kann (egal ob abgeholt oder nicht) für weitere rechtliche Schritte benutzt werden. Einwurfeinschreiben : Aus meinem Briefkasten wird seit Wochen die Post gestohlen,etc.."
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