Ich würde das auch so auslegen, dass alles was mit digitaler Dunkelkammer zu tun hat (Belichtung, Helligkeit, Kontrast, Graduationskurven, Farbstättigung, etc) sowie das Beschneiden der Fotos, noch OK sind - sonst dürfte man da beispielsweise auch keine Bilder einreichen, die in RAW geschossen wurden.
Mit Dingen wie Kopierstempel, Ausbesserungswerkzeug, usw. würde man aber gegen die Richtlinien verstoßen, mit einem Nachschärfen eigentlich auch schon.
Lg. Josef
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