Zu Film-Zeiten hat einem doch sicher auch niemand vorgeschrieben, nur den Standard-Entwickler zu benutzen oder nur einen Ausschnitt zu vergrößern. Insofern würde ich für mich eine solche Regelung immer dahingehend interpretieren, dass die "digitale Dunkelkammer" genauso erlaubt ist wie die analoge - also Belichtung, Kontrast, Sättigung etc. korrigieren.
Ob die Veranstalter das nun auch so meinen, bleibt spekulation, da hilft nur nachfragen. Dass HDRs oder Panoramen mit im PS weggestempelten Fabrikschornsteinen bei solchen Bedingungen nicht eingereicht werden, ist selbstverständlich.
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The woods are lovely, dark and deep,
But I have promises to keep,
And miles to go before I sleep,
And miles to go before I sleep.
- Robert Frost
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