Zitat:
Zitat von cdan
Leider dürfen die Bilder nur mit maximal 600 Pixel Breite eingestellt werden; glaube ich zumindest. Im A3 Ausdruck wirkt das richtig beeindruckend.
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Glaub ich gerne. Die 600-Pixel-Bildchen wirken ja selbst am Netbook, an dem ich gerade sitze, richtig klein. Schade, ansonsten schauen die richtig gut aus, aber die Wirkung geht schon ziemlich flöten.
Ich bin kein Jurist. Aber gilt denn in Deutschland nicht immer noch die Panoramafreiheit? Danach kann man doch keine Größenbeschränkungen erlassen, das Feuerwerk war ja von außerhalb des Veranstaltungsgeländes sichtbar. Du warst doch nicht auf dem Gelände des Veranstalters. Meiner Meinung nach können sie doch nur denjenigen Regeln auferlegen, die auf dem Gelände waren.
Oder sollte ich mich da täuschen?
Rainer