Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX
Wie also sollen die dann wissen dass man das Recht am eigenen Bild an die GEW abtritt sobald man eines davon im Internet zeigt?
|
Da hatte ich mich ja wahrscheinlich am Anfang falsch ausgedrückt oder es auch selber falsch verstanden, da wohl auch etwas missverständlich dargestellt.
Man tritt nicht die Urheberrechte beim Veröffentlichen ab (im Gegenteil, Veröffentlichen wird ja untersagt), sondern das Recht am eigenen Bild beim Betreten des Zoos, d.h. ein Zoobeauftragter darf von Dir Bilder machen und mit diesen dann verfahren, wie es ihm beliebt, ohne dass eine Einwilligung von Dir nötig ist.