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Alt 02.06.2009, 16:25   #8
jameek
 
 
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Zitat:
Zitat von dominik.herz Beitrag anzeigen
Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
Oder habe ich den Absatz missverstanden
Ohne den entsprechenden Hinweis gelesen zu haben, halte ich das für unmöglich (in beiderlei Wortbedeutung).
Wenn Person X mit seiner Geliebten in den Zoo geht und dabei (gut erkenntlich)fotografiert wird und das Foto als Werbeplakat 3x5m in der Innenstadt aufgehängt wird, dann möchte ich den Richter sehen, der aufgrund des Kaufes einer Eintrittskarte entscheidet, dass die Bildrechte an den Zoo abgetreten wurden.
Ich kann mir vorstellen, dass der Zoo versucht dies zu kommunizieren, wenn es hart auf hart kommt wird er aber keine Chance gegen das Recht am eigenen Bild haben, das ist nämlich bildtechnisch eines der am besten geschützten Rechte.

edit: Doch gelesen. Eine Zeile drüber schreiben sie selbst "nicht jeder wünscht auf den Bildern abgebildet zu werden". Und drunter meinen sie es tatsächlich so, dass sie mit Bildern von Besuchern machen können was sie wollen.
Das könnte man drauf ankommen lassen... zB gern auch im Falle einer Kündigung, weil jmd. krankgefeiert hat und im Zoo war und das öffentlich wurde. Sachen gibt's...
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Gruß
christophe

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Geändert von jameek (02.06.2009 um 16:32 Uhr)
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