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Alt 11.05.2009, 15:51   #2
Itscha
 
 
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Beiträge: 4.421
Zitat:
Zitat von alberich Beitrag anzeigen
... Er nistet sich im nächsten Campingplatz ein und beschmeisst euch den ganzen Tag mit Elch-Kötteln...oder so....

Zitat:
Eure Tante hat testamentarisch ein Recht geerbt, dass ihr ermöglicht dieses Recht auf ihr "genehme Personen" zu übertragen. Und zwar uneingeschränkt so wie es scheint.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie das nicht geerbt, sondern als "Ablösesumme" beim Verkauf bekommen. Richtig?

In jedem Fall wäre es mal interessant, sich die damalige Vereinbarung genau anzuschauen. Vielleicht findet sich ja ein Hinweis, dass es der Tante erlaubt ist "ihr genehme Personen" mitzubringen. Oder halt auch anders rum, nämlich dass sie und "ihr genehme Personen" ein Wohnrecht haben, was ich aber seltsam und unüblich fände (gut, is Schweden ... ).
Zitat:
Aber "nicht reagieren" halte ich bei dem Wunsch einer Einigung generell für keinen besonders guten Rat.... Wer nicht reagiert wird sich auch nicht einigen....

Das is allerdings völlig richtig!
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Gruß,
Itscha

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