Hey Matze,
die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und dauert 24 Monate an, wobei nach 6 Monaten eine Umkehrung der Beweislast bei einem Schadensfall erfolgt. Die Gewährleistungspflicht besteht seitens des gewerblichen Verkäufers gegenüber einem privaten Endkunden. Die Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen, die mal mehr, aber oftmals weniger als die Gewährleistungen umfassen.
Ich habe derweil dreimal bei Brinker gekauft. Ich wurde dreimal sehr zügig beliefert. Die beiden ersten Käufe enthielten den WCON-08B. Kein Problem - alles paletti. Der letzte Kauf betraf eine A2, die ich im Auftrag bestellt habe. Diese A2 ist aus meiner Sicht nicht für den deutschen bzw. europäischen Markt bestimmt gewesen. Der Packungsinhalt wich von dem meiner eigenen A2 ab. Auf der einen Seite lagen Brinkers A2 zwar selbst gedruckte oder kopierte Handbücher zur A2 und dem DV bei, auf der anderen Seite fehlte die Schnellanleitung und auch die CDs waren andere. Des weiteren fehlte auch die Garantielarte. Nach den bisherigen Minolta Statements ist diese Garantiekarte aber auch nicht entscheidend. Bis dato wurde in Bremen eine Kopie der Rechnung verlangt.
Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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