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Zitat von fallobst
Ich bin jedem Ratschlag aufgrund eigener Erfahrung/Erkenntnis dankbar. Hören sagen und ich glaube usw. bringt da wohl wenig.
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Eigene Erfahrung habe ich nicht, aber ein paar Grundlagenkenntnisse.
Es gibt ein Abkommen, demzufolge die österreichisch Knöllchen bei uns eingetrieben werden; diese Rechtshilfe kann bis hin zur Zwangsvollstreckung gehen. Ein fehlendes Bild ist noch kein Grund den Bescheid grundsätzlich nicht anzuerkennen. Du kannst Einspruch einlegen und Nachweis einfordern. Bisher war es so (2005, da war ich das letzte Mal dort), dass die von hinten geblitzt haben, nicht von vorne. Falls Du nicht selbst gefahren bist, sondern Deine Frau, kann somit der Fahrer in der Regel nicht festgestellt werden und Du bekommst eine Anonymverfügung mit Lenkerausforschung. Erfüllst Du diese nicht, erhältst Du eine Strafverfügung
Problem: in Deutschland gibt es Fahrerhaftung, aber nicht die Form der Ösi-Halterhaftung nach deren Gesetz. Das heißt, dass die Verfolgung in Deutschland nicht möglich ist, aber bei Wiedereinreise in Ösiland Du Dich strafbar gemacht hast und u.a. der Wagen (Nummernschildkontrolle, etc.) konfisziert werden kann. Weiteres Problem: Etliche deutschen Behörden (abhängig vom Grad der Erfahrung - die Südbayern sind da schlauer) kennen die genauen Regelungen nicht und ohne spezialisierten Anwalt kannst Du einen schweren Stand haben, weil die Rechtshilfe da zu weit geht.
Fazit: letzteres Vorgehen ist typisch für Autohändler mit Vorführwagen im Grenzgebiet (daher auch meine Kenntnis), für Privatfahrer ist es sinnvoller zu zahlen.
Dumm, dass das in Ö passiert ist, denn das wirksame Rechtshilfeabkommen gibt es bloß mit denen, noch nicht mit anderen...