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Alt 22.03.2009, 21:01   #5
bjoern.mai@gmx.de

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Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
so, ich habe einen Kaufvorvertrag unterschrieben:
- der Verkäufer verpflichtet sich, den Wagen Ende KW 12 kostenfrei zu überführen
- endgültiger Kaufvertrag bei Übergabe
- Vertragsstrafen: Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers oder Verkäufers, sprich Rücktritt wird eine Vertragtsstrafe in Höhe von 10 % fällig
- es ist kein Vertragshändler
- auf dem Vorvertrag steht nur Firmenname und Adresse, keine Steuernummer
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen
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