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Alt 12.03.2009, 09:39   #2
drive
 
 
Registriert seit: 04.11.2006
Ort: Karlsruhe und Esslingen
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Zitat von inselney Beitrag anzeigen
Hallo,
also wie es mir dachte leider keine einheitliche Regelung.
Und das in Deutschland ;-)
Die 2-3 Lieder regel ist mir ganz neu gewesen.
Im aktuellen Fall geht es um Stefan Gwildis, werde es noch mal über seine Homepage versuchen.
Größenordnung müsste bei ca 800- 1000 Besuchern liegen.
Blitzverbot finde ich persönlich auch ganz ok da es mich auf die dauer auch nerven würde.
Kamera ist dank Presseausweis sei dank selten ein Problem, selbst wenn ich ganz Privat dort bin.
Danke noch mal für eure Erfahrungen .
Presseausweis bringt Dir in dem Fall nichts - höchstens für die Akkreditierung. Und die brauchst du, um Fotos machen zu dürfen - zwingend (es sei denn es ist ein Popel-Konzert mit 15 Zuschauern - aber nicht in deinem Fall).
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schöne Grüße, Drive
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