Zitat:
Zitat von Jerichos
Wenn ein Verbot ausgegeben wird, dann von demjenigen, der das Hausrecht auf diesem Grund hat.
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Da gehst Du aber von deutschen/europäischen Verhältnissen aus. Ich habe es schon einige Male erlebt, dass dieses Verbot eben nicht von dem Eigentümer selbst ausgeht, sondern von Dritten, die auf ein Bakschisch aus sind...
Wie würdest Du dann damit umgehen?