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Alt 20.03.2004, 14:19   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.229
Hey Robert,

Dein erster Ansprechpartner ist immer Dein Händler, der gesetzlich geregelt 2 Jahre lang in der Gewährleistung steht. Eine direkte Einsendung der Kamera zu Minolta solltest Du auf jedenfall vorab mit Deinem Händler absprechen. Nur so besteht für Dich die Chance, im Zweifel Deine vollständigen Rechte als Verbraucher gegenüber Deinem Vertragspartner, sprich Deinem Händler, geltend zu machen. Eine Herstellergarantie, wie sie z.B. von Minolta für 1 Jahr gewährt wird, kann, muß aber nicht über den Leistungsumfang der Gewährleistung hinausgehen.

Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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