Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.01.2009, 23:06   #9
chabu
 
 
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 70
zum Thema Garantie

Vielleicht kann ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen.
Es geht hier immer um 2 Ansprüche. Es gibt einmal die Garantie gegen den Hersteller und einmal die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer.

Kauft man also in Deutschland EU Ware, so stehen einem in jedem Fall die Gewährleistungsrechte (normalerweise 2 Jahre) gegen seinen Verkäufer zu.Dies sind in der Regel Rücktritts-, Nachlieferungs- bzw Reparaturansprüche. Wie der Verkäufer nun dem Problem abhilft ist sein Problem.

Daneben kann man noch die Garantie gegen den Hersteller, also zB Sony selbst, geltend machen. Handelt es sich nun um EU Ware, so kann es sein, dass man diesen Garantieanspruch dann in einem anderen Land geltend machen muss.
Diese Garantie kann dabei in der Regel länger gewährt sein (beispielsweise 3 Jahre) oder auch andere Rechte beinhalten.

Kauft man in Deutschland deutsche Ware, so hat man eben den Vorteil,dass man beide Ansprüche (die meistens deckungsgleich bzw - ähnlich sind) auch hier geltend machen kann.

Schönen Abend noch.
chabu ist offline   Mit Zitat antworten