Eine Gebühr in dieser Höhe ist für die Ausstellung von Urkunden in Zuge eine Grundpfandrechtsfreigabe branchenüblich.
Es gibt im Gegensatz zur Gebühr bei der Lastschriftsrückgabe keine höchstrichterliche Rechtsprechung, die es untersagt.
Eine Sittenwidrigkeit ist auch nicht gegeben.
Somit kannst Du die Gebühr nur gegen Deine Zinsersparnis (imaginär) aufrechnen.
Theoretisch ginge bei einem Briefrecht auch eine außergrundbuchliche Abtretung, nur darauf muss sich Deine neue Bank einlassen (was in der Regel nicht gemacht wird).
Was bleibt ist die Erkenntnis, dass Du da nichts machen kannst, denn Du brauchst halt das vorrangige Grundpfandrecht, um das neue Darlehen zu besichern.
Eine Neueintragung würde übrigens (abhängig vom Wert) noch teurer.
Viele Grüße
Sigi100
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