Thema: Rechtsfrage
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Alt 17.03.2004, 00:12   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
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Hey Christoph,

wenn Du das Musikstück öffentlich verwendest, dann ist GEMA fällig. Selbst als Hintergrundmusik auf einem Anrufbeantworter ist es nicht gebührenfrei. Da hat so mancher aufgrund seines ABs eine böse Überraschung erlebt.

Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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