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Alt 16.01.2009, 15:31   #1
schnuffel91

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Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Ich verstehe zwar Deine Haltung (ich würde wohl auch nicht viel anders reagieren), aber daß Du die Kamera des anderen Kunden (der ja auch nichts dafür kann) nicht heraus gibst, kann Dir richtig Ärger einhandeln (Stichwort: Unterschlagung).
Wird fast so bestraft wie Diebstahl, nur daß Du weißt, worauf Du dich einläßt.

Ich drücke Dir aber die Daumen daß Du Deine Kamera wieder zurück bekommst...
Natürlich kann der andere nichts dafür. Aber ich kann auch nichts dafür, dass mir die falsche Kamera geschickt wurde ... aber so machen schon zwei Kunden wg. ein und derselben Sache, nämlich einer fehlenden Sache Druck bei Saturn und Kodak.

Und den Richter, der bei einem falsch zugesandten Artikel eine Unterschlagung sieht, den musst du mir zeigen. Ich behalte die Kamera nur zur Sicherung und solange, bis ein entsprechender Vorschlag zur Güte vorliegt. Nicht mehr und nicht weniger.
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