Zitat:
Zitat von Tom
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Ab diesem Zeitpunkt muß der Kunde beweisen, daß der Fehler/Mangel schon von Anfang an bestanden hat oder die Grundlage dazu bereits gelegt war.
In der Regel ist das aber sehr selten zu beweisen, so daß man die letzten 18 Monate Gewährleistung auf "good will" des Händlers angewiesen ist.
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Was aber bei einer Garantie der Fall ist. Und die so der Gesetzgeber will 1 Jahr ist....
Also Gewährleistung 24Monate (Pflicht)
Garantie 12 Monate (Pflicht)
alles andere ist die Kür! so z.B. gibt Sigma auf einige Objektive 3Jahre
Garantie wen man sie registriert.