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Alt 16.01.2009, 02:17   #3
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Zur Begriffserläuterung:

Gewährleistung - Gesetzlich - 24 Monate - gibt der Händler

Garantie - freiwillige Leistung - meist 12 Monate - gibt der Hersteller

Im ersten Jahr laufen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig nebenher, im Zweiten nur noch die Gewährleitung. Macht also 24 Monate.
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Ab diesem Zeitpunkt muß der Kunde beweisen, daß der Fehler/Mangel schon von Anfang an bestanden hat oder die Grundlage dazu bereits gelegt war.
In der Regel ist das aber sehr selten zu beweisen, so daß man die letzten 18 Monate Gewährleistung auf "good will" des Händlers angewiesen ist.
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