Zur Begriffserläuterung:
Gewährleistung - Gesetzlich - 24 Monate - gibt der Händler
Garantie - freiwillige Leistung - meist 12 Monate - gibt der Hersteller
Für die Rechenkünstler: 24 + 12 = 36 Monate Gewährleistung/Garantie??? Aber nicht doch.
Im ersten Jahr laufen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig nebenher, im Zweiten nur noch die Gewährleitung. Macht also 24 Monate.
Uwe
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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