Zitat:
Zitat von der_knipser
Soviel ich weiß, können AGB kein geltendes Recht aushebeln. Schon garnicht, wenn man den Satz auf der Eintrittskarte nicht unterschrieben hat.
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Ach da heisst es dann lapidar, "Mit dem Betreten der öffentlichen Bereiche und Liegenschaften der Zoologischer Garten Berlin AG akzeptiert der Besucher die AGB. Wir danken Ihnen für die Aufgabe ihrer Grundrechte für die Zeit ihres Besuches und wünschen ihnen viel Spaß." Oder so ähnlich.....