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Alt 14.01.2009, 14:42   #11
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Soviel ich weiß, können AGB kein geltendes Recht aushebeln. Schon garnicht, wenn man den Satz auf der Eintrittskarte nicht unterschrieben hat.
Ach da heisst es dann lapidar, "Mit dem Betreten der öffentlichen Bereiche und Liegenschaften der Zoologischer Garten Berlin AG akzeptiert der Besucher die AGB. Wir danken Ihnen für die Aufgabe ihrer Grundrechte für die Zeit ihres Besuches und wünschen ihnen viel Spaß." Oder so ähnlich.....
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
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