Sehr "schön" finde ich in den AGBs diesen Passus:
Zitat:
Für den Fall, dass die Zoologischer Garten Berlin AG oder ein von dieser Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit der Zoologischer Garten Berlin AG ein.
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Laut AGB im Klartext: Man darf keine Fotos machen. Aber "vom Zoo" ungefragt fotografiert werden, das darf man.