Zitat:
Zitat von A121414
Zurück hollen kann man sich die GB MwsT beim Postverkehr nicht. Wenn sie der Absender genau deklariert wird die Mwst narürlich abgezogen. Wenn es aber nicht ersichtlich ist ob der Betrag mit oder ohne Mwst ist das wird nichts abgezogen.
|
Ein gewerblicher Händler sollte die MwSt eigentlich immer separat ausweisen. Ich gehe mal davon aus, daß das EU-weit so geregelt ist, bin da aber nicht sicher.
Rainer