Hat vielleicht nicht direkt mit Thunderbids Geschichte zu tun, ist aber vielleicht trotzdem interessant.
Hab mal im Vergütungstarifvertrag Design aus 2002 nachgelesen, der geschlossen wurde zwischen
Selbstständige Design-Studios (und dazu gehören auch Fotostudios)
und der
Allianz deutscher Designer
Dort sind Anhaltswerte für Vergütungsanhaltspunkte vieler Designbereiche aufgeführt, unter anderem auch der Fotodesignbereich. Und dazu gehört für mich ganz klar der gelernte Fotografen bzw. Meister als Fotodesigner. Mit den dazugehörigen Nutzungsfaktoren, die sich der Kunde aussuchen kann (Wenn Interesse am System der Nutzungsfaktoren besteht, zitiere ich gerne aus dem Tarifvertrag), entstehen dann die Preise.
Dort steht unter Portrait: min. 2 Std., max 8 Std. Bei einem hier angenommenen Durchschnittssatz von 70 EUR/Std. (kann natürlich, wie gpo schreibt, unterschiedlich hoch sein) wären das min. 140, max. 560 EUR für ein Shooting. Mit Nutzungsfaktor 6,3 – das ist der höchste Faktor, der ausschließliches Nutzungsrecht zugesteht, und zwar Nutzungsart ausschließlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt, umfangreicher Nutzungsumfang – wären das zwischen 1.008 und 4.032 EUR. Da sind noch keine Vervielfältigungen enthalten. Also reine Arbeitszeit und Nutzungsvergütung.
Wohlgemerkt: Nutzungsumfang heißt hier nur Umfang der Verwendung der Fotos. Keine Herausgabe der digitalen Daten oder Negative.
Ob ich das alles bezahlen würde/könnte, ist eine andere Frage. Nehmen würde ich es, wenn ich es bekommen könnte.

Und dass Fotostudios im Preiskrieg diesen Tarifvertrag ständig immer mehr unterwandern, ist auch klar.