Zitat:
Zitat von Thunderbird74
mit bestmöglicher Auflösung (also 8 MP) (leider nur mündlich aber unter Zeugen (die eigene Frau)).
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Vergiss Deine Frau als Zeuge, sie ist voreingenommen. Unklar ist, was Du nun wirklich bestellt hast: a) bestmögliche Auflösung oder b) 8 MP. Deine Schlussfolgerung, "bestmöglich" impliziere eine Auflösung von 8 MP, ist so nicht haltbar. "Bestmöglich" bedeutet eben NICHT "maximal", sondern eine Ausgabegröße, die unter einer von Dir nicht näher spezifizierten Variablen einen tragbaren Kompromiss darstellt. Und die Variable hat dann die Fotografin definiert, nämlich eine geringe Darstellung unreiner Haut.
Hast Du 8 MP bestellt, dann verstehe ich nicht, wieso man solch ein klares Kriterium, ebenso wie den Erwerb der Nutzungsrechte, nicht schriftlich fixiert hat - gerade bei solchen Dumpingpreisen gibt sich die eine Seite keine Mühe genau hinzuhören und die andere erwartet Wunder. Die Erfahrung, dass man aneinander vorbeiredet, macht man doch im Alltag recht häufig...und genau dass scheint hier der Fall gewesen zu sein, denn die Fotografin hat durch die geringere Auflösung keinerlei Vorteil. Schlichtweg aneinander vorbeigeredet.